Ihr individuelles Bauprojekt erfordert einen passenden Container. Erfahren Sie hier welcher Container zu Ihrem Projekt passt.
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Unter Holzabfällen versteht man jegliches Altholz, welches je nach ursprünglichem Verwendungszweck unterschiedlich behandelt wurde. Man unterscheidet hierbei in insgesamt vier Kategorien (A I-IV), die sich nach der Fremdstoffbelastung definieren. Hierbei gilt, je höher der Verunreinigungsgrad des Holzes ist, desto höher ist die Einstufungskennziffer laut Altholzverordnung:
A I – Naturbelassenes Holz lediglich mechanisch bearbeitet wie z.B. Paletten
A II – Restholz verleimt / beschichtet / gestrichen / lackiert / anderweitig behandelt
ohne halogenorganische Verbindungen / ohne Holzschutzmittel z.B Span-, OSB-Platten…
A III – Unbelastetes Altholz beschichtet mit halogenorganischen Verbindungen / ohne Holzschutzmittel z.B. Möbelholz
A IV – Auf Anfrage
Was darf in den Container?
Was darf nicht in den Container?
Wie voll darf ein Container sein?
Stellplatz auf öffentlicher Fläche?
Bitte beachten Sie – Für das Aufstellen eines Containers auf öffentlichen Straßen oder Gehwegen wird eine entsprechende Genehmigung (sog. Sondernutzungserlaubnis) durch das zuständige Ordnungsamt benötigt.
Bitte kontaktieren Sie hierzu ihre Stadtverwaltung bzw. das Ordnungsamt. Beachten Sie auch, dass sie während der Mietzeit des Containers den verkehrssicheren Zustand des Behälters gewährleisten müssen.
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